Nebentätigkeiten für Rentner:innen – die Kasse auffüllen und aktiv bleiben

Glassdoor Team
Glassdoor Team | Autor & Karriere-Experte bei Glassdoor | 10. Juni 2024
Das reguläre Ende des Arbeitslebens muss nicht bedeuten, sich vollständig aus der Arbeitswelt zurückzuziehen. So sind viele Nebentätigkeiten für Rentner:innen attraktiv – aus finanziellen Gründen, aber auch, um geistig fit zu bleiben und weiterhin soziale Kontakte zu pflegen. Was müssen Rentner:innen beim Nebenjob beachten und welche Abgaben kommen auf dich zu?
- Welche Vorteile hat ein Nebenjob für Rentner:innen?
- Welche Regeln zum Hinzuverdienst zur Rente müssen Rentner:innen beachten?
- Warum ist es für Arbeitgeber sinnvoll, Rentner:innen zu beschäftigen und worauf ist zu achten?
- Welche Sozialversicherungsabgaben fallen bei Nebentätigkeiten als Rentner:in an?
- Ab wann muss man bei einer Nebentätigkeit als Rentner:in Steuern zahlen?
- Was sind mögliche Nebentätigkeiten für Rentner:innen?
- Fazit: Nebentätigkeiten für Rentner:innen – nicht nur reine Rechensache
Welche Vorteile hat ein Nebenjob für Rentner:innen?
Nebentätigkeiten sind für Rentner:innen zunehmend interessant, wie Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen: Zwischen 2012 und 2022 stieg der Anteil der Pensionist:innen mit Nebenjob von elf auf 19 Prozent an. Die Gründe sind vielfältig: Manche polstern mit der Verlängerung des Arbeitslebens ihr Konto auf und bestreiten durch den Zuverdienst große Teile ihres Lebensunterhalts. Das galt 2022 für knapp 600.000 Rentner:innen. Für die meisten Rentner:innen ist die Nebenbeschäftigung allerdings ein Zuverdienst.
Über den finanziellen Aspekt hinaus bedeutet eine Nebentätigkeit für Rentner:innen, länger am sozialen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, wertvolles Know-how weiterhin einzusetzen und damit nicht zuletzt dem Unternehmen nützlich zu sein.
Keine Zuverdienstgrenzen mehr
Auch monetär kann ein Nebenjob für Rentner:innen interessant sein. Zum 1. Januar 2023 ist die Zuverdienstgrenze für Altersrenten aufgehoben. Du kannst folglich als Pensionist:in so viel dazuverdienen, wie du möchtest, ohne Kürzung deiner regulären Bezüge. Eine entsprechende Meldung an die Rentenversicherung ist damit ebenfalls nicht mehr notwendig. Die Regelung tritt unabhängig vom Zeitpunkt des Renteneintritts für alle Rentenbezieher:innen in Kraft.
Welche Regeln zum Hinzuverdienst zur Rente müssen Rentner:innen beachten?
Auch wenn dein Hinzuverdienst sich nicht auf deine Rentenhöhe auswirkt, sind einige Faktoren zu beachten, wenn du eine Nebentätigkeit für Rentner:innen ausüben möchtest.
Zum einen behältst du nicht zwingend das gesamte Gehalt nebst Rente für dich. Übst du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus, sind Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig. Die Höhe des Beitragssatzes variiert mit deinem Alter sowie der Art des Rentenbezugs. Darüber hinaus zahlst du Steuern, wenn dein Jahreseinkommen einen bestimmten Betrag übersteigt.
Zum anderen gelten für Pensionär:innen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, andere Bestimmungen als für Jüngere:
- Gehst du vor dem Erreichen des regulären Rentenalters in Pension und übst einen Nebenjob aus, bleibst du rentenversicherungspflichtig, zahlst also weiterhin in die Rentenkasse ein – und kannst damit auch eine höhere Altersrente erwarten.
- Mit Erreichen der Altersgrenze genießt du die volle Freiheit: Du kannst hinzuverdienen, so viel du möchtest und zahlst keine Beträge mehr in die Rentenkasse ein.
Es besteht die Möglichkeit, Rentenversicherungsbeiträge freiwillig weiterzuzahlen. In diesem Fall erhöht sich deine Rente jährlich automatisch. Dazu gilt: Unabhängig davon, ob du als jobbende:r Altersrentner:in die Rentenkasse weiter bedienst, zahlt dein Betrieb in jedem Fall dort ein. Das allein beeinflusst die Höhe deiner Rente jedoch nicht.
Warum ist es für Arbeitgeber sinnvoll, Rentner:innen zu beschäftigen und worauf ist zu achten?
Ausgewiesenes Fachwissen, Erfahrung und vielfach ein hohes Maß an Flexibilität: Eine Nebenbeschäftigung für Rentner:innen anzubieten, ist auch für Unternehmen interessant – nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in vielen Branchen. Vor allem die Weiterbeschäftigung im selben Unternehmen über das Pensionsalter hinaus birgt Vorteile:
- Langwierige und kostspielige Einarbeitungszeiten entfallen.
- Das Fachwissen bleibt im Unternehmen.
- Ältere Beschäftigte können jüngere intensiv einarbeiten.
- Vielfach sind Rentner:innen flexibler hinsichtlich der Einsatzplanung.
Was muss der Arbeitgeber eines Rentners oder einer Rentnerin beachten?
Grundsätzlich gelten sämtliche Arbeitsschutzregelungen in der Nebentätigkeit auch für Rentner:innen. Du hast im Pensionsalter nach wie vor Anspruch auf bezahlten Urlaub, Kündigungsschutz und Entgeltfortzahlung. Bleibst du bei deinem Unternehmen, kann der Arbeitsvertrag nach Beginn des Rentenalters einfach weiterlaufen. Es ist generell auch denkbar, mit deinem Chef oder deiner Chefin einen bestimmten Beschäftigungszeitraum zu vereinbaren oder Stunden zu kürzen. Gesetzlich ist all das möglich, praktisch ist es üblicherweise Verhandlungssache.
Welche Sozialversicherungsabgaben fallen bei Nebentätigkeiten als Rentner:in an?
Wie für die Einzahlung in die Rentenkasse gilt auch für die Arbeitslosenversicherung: Mit Inkrafttreten der Regelaltersgrenze bist du davon befreit. Nur wenn du dich vorher aus dem regulären Arbeitsleben zurückziehst und als Frührentner:in eine Nebenbeschäftigung ausübst, zahlen sowohl du als auch dein Arbeitgeber weiter ein.
Die Bestimmung ist allerdings nur auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen anzuwenden. Bei Rentner:innen im Minijob kommt es auf folgende Faktoren an:
- Du hast die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht: Auch im Minijob sind Abzüge für die Sozialversicherung in Kauf zu nehmen. Es ist jedoch möglich, die Befreiung der Rentenversicherungspflicht zu beantragen. Dann zahlt nur der Arbeitgeber ein.
- Du hast die Regelaltersgrenze erreicht: Adieu Versicherungspflicht – du kannst, musst aber nicht weiter einzahlen. Dein Arbeitgeber ist jedoch nach wie vor in der Pflicht.
- Du hast deine Mini-Nebenbeschäftigung für Rentner:innen vor 2016 aufgenommen: Unabhängig vom Erreichen der Altersgrenze fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Ab wann muss man bei einer Nebentätigkeit als Rentner:in Steuern zahlen?
Dass du unter bestimmten Umständen keine Sozialabgaben auf deine Nebentätigkeit für Rentner:innen zahlst, befreit dich nicht von der Steuer. Im Allgemeinen unterliegt dein Einkommen im Pensionsalter denselben steuerlichen Regelungen wie zuvor.
Das bedeutet im Prinzip: Deine Rentenzahlungen und dein Einkommen werden zusammengerechnet und entsprechend besteuert. Davon ausgenommen sind monatliche Einkünfte von maximal 538 € beziehungsweise 6.456 € jährlich im Minijob. Diese werden pauschal mit zwei Prozent besteuert.
Die Höhe der Steuerlast variiert mit deiner Steuerklasse, die sich wiederum aus deinen Familienverhältnissen ergibt. Mehr über die zu erwartende Steuerlast erfährst du bei deinem Finanzamt oder bei der Steuerberatung.
Was sind mögliche Nebentätigkeiten für Rentner:innen?
Ob du schon mit 63 oder erst mit 67 Jahren in den Ruhestand gehst, hängt von deinem Geburtsjahr ab. Unabhängig vom Alter sind viele Rentner:innen jedoch nach wie vor fit und arbeiten einfach in ihrem Beruf weiter. Das ist vor allem der Fall, wenn dieser keinen vollen Körpereinsatz verlangt, der im Alter schwieriger werden kann. In diesem Fall, wenn du deinem Unternehmen den Rücken kehren möchtest, gibt es zahlreiche geeignete Nebenjobs für Rentner:innen – etwa im Homeoffice, aber auch im Verkauf oder in der Beratung. Bewährt sind zum Beispiel diese Tätigkeiten für Rentner:innen:
- Rentner:innen mit einem sozialen Beruf werden etwa in Kindertageseinrichtungen oder in der Jugendhilfe gebraucht. Erfahre hier mehr über Berufe mit Kindern.
- Erfahrene Beschäftigte aus beispielsweise dem Finanz- und Bankwesen oder der ITK-Branche (Informationstechnologie und Telekommunikation) sind als Berater:innen gefragt.
- Wer das Arbeitsleben im Handwerk bestritten hat, sehnt sich oft nach einer ruhigen Nebenbeschäftigung für Rentner:innen. Realisierbar ist das etwa als Aufsicht im Museum oder als Hotelportier:in.
- Kennst du dich in deiner Stadt perfekt aus, kommt auch ein Job im Tourismusbereich infrage, zum Beispiel als Stadtführer:in.
- Bist du körperlich nicht mehr ganz fit, schau dich nach einem Nebenjob für Rentner:in im Homeoffice um. Mit Top-Sprachkenntnissen kannst du etwa als Texter:in arbeiten. Häufig gesucht werden auch Übersetzungen und Menschen für den telefonischen oder E-Mail-Support.
Fazit: Nebentätigkeiten für Rentner:innen – nicht nur reine Rechensache
Eine Nebenbeschäftigung ist für Rentner:innen häufig mehr als ein Hinzuverdienst: Soziale Kontakte behalten, geistig fit zu bleiben und Struktur in den Tagesablauf zu bringen, sind gute Gründe, nach Erreichen des Pensionsalters weiterzuarbeiten. Ob sich das finanziell lohnt, solltest du mit spitzem Bleistift kalkulieren: Zwar sind keine Rentenabzüge mehr zu befürchten, der Fiskus hält jedoch weiterhin die Hand auf.

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