Familienangelegenheiten

Familiärer Notfall: Arbeit und Privates in Einklang bringen

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Glassdoor Team | Autor & Karriere-Experte bei Glassdoor | 14. Juli 2023

Ein Notfall in der Familie kann viele Facetten haben: Das Kind muss mit Fieber aus der Kita abgeholt werden, die Schwiegermutter hat einen Unfall, ein naher Angehöriger verstirbt oder eine Erkrankung zwingt Sie selbst temporär zu neuen Lösungen. In jedem Fall gilt es, einen familiären Notfall mit der Arbeit in Einklang zu bringen. Unsere Tipps helfen dabei.

Experte: Hans-Georg Willmann

Seit über 20 Jahren begleitet Hans-Georg Willmann Menschen bei der Verwirklichung ihrer Karriere- und Lebensziele. Als Personalauswahl-Experte und Karriereberater unterstützt er Absolvent:innen bei der Berufswegplanung und Fach- und Führungskräfte bei beruflichen Veränderungen.

Foto (c) Alex Jung

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In welchen Fällen dürfen Sie aus persönlichen Gründen kurzfristig der Arbeit fern bleiben?

Grundsätzlich besteht bei einer eigenen Erkrankung eine Entgeltfortzahlung von sechs Wochen, die in Deutschland gesetzlich geregelt ist. Für die Krankschreibung und Krankmeldung im Job müssen Sie sich also an bestimmte Regeln halten. Es gibt jedoch weitere Situationen und familiäre Notfälle, in denen Sie Ihrer Arbeit fern bleiben dürfen. Das gilt insbesondere, wenn Ihnen die Arbeit laut § 275 Abs. 3 Bürger­li­ches Ge­setz­buch (BGB) nicht zuzumuten ist.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Todesfall oder Beerdigung eines nahen Angehörigen
  • Geburt eines Kindes
  • Bewerbungsgespräche nach § 629 BGB für den Fall, dass das aktuelle Arbeitsverhältnis bereits gekündigt wurde
  • für den Arztbesuch oder eine Operation, falls der Arbeitnehmer den Termin nicht beeinflussen kann (zum Beispiel weil sich seine Arbeitszeiten und die Öffnungszeiten der Praxis überschneiden)
  • für Handwerkertermine (bei sofortigem Handlungsbedarf wie zum Beispiel einem Wasserrohrbruch)

Trifft diese gesetzliche Grundlage der Unzumutbarkeit zu, so erhalten Sie weiterhin Lohn vom Arbeitgeber. Das gilt genau dann, wenn Sie laut § 616 BGB für eine sogenannte "verhält­nismäßig nicht er­heb­li­che Zeit" aufgrund triftiger persönlicher Gründe – das kann auch eine ärztlich diagnostizierte Krankheit oder ein Unfall eines Ihrer Familienmitglieder sein – nicht arbeiten können. Nach Rechtsprechung ist diese “bezahlte Zeit” auf höchstens fünf Tage beschränkt.

Sonderfall Pflegesituation

Kommt es in Ihrer Familie plötzlich zu einer Pflegesituation, so haben Sie das Recht, kurzzeitig bis zu zehn volle Arbeitstage Ihrem Job fernzubleiben. Das ist jedoch nur gültig, sofern Sie die Pflege organisieren oder übernehmen müssen. Es ist sogar möglich, dass Angehörige diese zehn Tage unter sich aufteilen. Die Auszeit für diesen familiären Notfall wird monetär über ein begrenztes Pflegeunterstützungsgeld geregelt, das bis zu zehn Arbeitstage bezogen werden kann. Auch diese Entgeltersatzleistung der Pflegekasse ist gesetzlich geregelt. Dauert die Pflegesituation länger, ist es wichtig, gemeinsam mit der Familie, dem Arbeitgeber und der Krankenkasse eine dauerhafte Lösung zu besprechen – und sich umfänglich professionell beraten zu lassen.

Arbeitnehmerin ist im unbezahlten Urlaub da Kind krank ist

Erhält ein Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub, wenn sein Kind krank ist?

Ja, Arbeitnehmer in Deutschland dürfen sich unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen, um ihr krankes Kind zu betreuen. Jedem Elternteil stehen hierfür bis zu zehn Tage pro Jahr zur Verfügung, bei Alleinerziehenden sind es 20 Tage.

Der Verzicht auf das Einkommen ist jedoch nicht nötig. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse steht Arbeitnehmer:innen Kinderkrankengeld zu, wenn diese ihr krankes Kind unter 12 Jahren zu Hause betreuen müssen. Es beträgt 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Die Krankschreibung für diesen familiären Notfall betrifft dabei direkt Ihr Kind. Sie benötigen von Ihrem Kinderarzt deshalb die “Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes.“ Ebenfalls wichtig zu wissen: Privatversicherte erhalten dagegen kein Kinderkrankengeld.

Einen Notfall in der Familie bei der Arbeit ansprechen: Tipps 

Wer kennt es nicht – das Telefon klingelt, das eigene Kind ist krank und muss schnell abgeholt werden. In der Regel haben die meisten Arbeitgeber für solche unvorhergesehenen Situationen Verständnis, solange die Arbeit nicht permanent darunter leidet. Denn solche kleineren familiären Notfälle gehören zum heutigen Arbeitsalltag dazu. Doch ob kleinerer Notfall oder langwierige Erkrankungen – mit den richtigen Tipps lösen Sie solche Herausforderungen besser.

Tipp 1: Seien Sie offen zu Ihrem Chef oder Ihrer Chefin

Arbeitgeber bieten immer mehr familienorientierte Zusatzleistungen für Ihre Mitarbeiter:innen an. Einige gewähren zum Beispiel eine bestimmte Anzahl bezahlter Kindkranktage oder Unterstützung für Pflegesituationen. Dennoch ist es sinnvoll, sich mit seinem Chef oder seiner Chefin über weitere Abmachungen für mehr Flexibilität in Bezug auf Familienangelegenheiten zu verständigen. 

Dazu rät Hans-Georg Willmann: „Am besten sofort offen und ehrlich mit dem Chef oder der Chefin reden, das schafft das notwendige Vertrauen und Verständnis seitens des Arbeitgebers.“ Bringen Sie zum Gespräch eigene realisierbare Lösungsvorschläge mit. Kommunizieren Sie beispielsweise, dass Sie Ihre Aufgaben abends von zu Hause abschließen, wenn Sie das Büro einmal früher verlassen müssen.

Hilfreich dabei sind auch unsere Tipps für ein Gespräch über die Work-Life-Balance. Insgesamt ist es ratsam, offen zu sein – denn Ehrlichkeit ist die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Vater im Home Office kümmert sich um privaten Notfall während der Arbeit

Tipp 2: Ruhe bewahren, Lösungen durchdenken

Ein familiärer Notfall trifft Arbeitnehmer:innen unvermittelt. Dennoch sollten Sie Ruhe bewahren und tief durchatmen, wenn zum Beispiel die Erzieherin oder der Lehrer anruft, weil Ihr Kind fiebernd abgeholt werden muss. Was schwer erscheint, hilft Ihnen aber dabei, nach einer Lösung zu suchen. Gehen Sie einige Fragen gedanklich durch:

  • Vielleicht kann dieses Mal der oder die Partner:in einspringen und das Kind abholen?
  • Gibt es jemanden aus der Nachbarschaft, dem Sie vertrauen und der Sie unterstützen kann?
  • Sind andere Familienmitglieder greifbar, die helfen könnten?

Insgesamt kann es helfen, die Familie oder Freunde in Notsituationen einzubeziehen. Da es sich in der Regel um Ausnahmen handelt, werden Sie vermutlich über die Hilfsbereitschaft der anderen staunen. Trauen Sie sich – und besprechen Sie solche Möglichkeiten am besten vorab.

Tipp 3: Kommunizieren Sie Wertschätzung und Dankbarkeit

Die meisten von uns haben schon einmal Ihren Arbeitsplatz verlassen, um sich um eine private Angelegenheit zu kümmern. Aber nur weil gelegentliche Abwesenheit im Regelfall akzeptiert wird, heißt das nicht, dass Sie sich nicht dankbar gegenüber Ihrem Chef, Ihrer Chefin oder den Kolleg:innen zeigen sollten. Diese vertreten Sie und zeigen Verständnis für den familiären Notfall, wenn Sie mitten am Tag die Arbeit verlassen. Das zeugt von jeder Menge sozialer Kompetenz.

„Eine Arbeitsbeziehung - wie jede Beziehung - funktioniert am besten, wenn beide Seiten geben und nehmen“, sagt Hans-Georg Willmann. Ein kleines Dankeschön – sei es eine nette Karte oder Pralinen – kann viel bewirken und den Teamspirit sowie die Moral stärken.

Fazit zum Umgang mit familiären Notfällen in der Arbeit

Meistens sind es eher gewöhnliche Alltagssituationen wie das Abholen eines kranken Kindes, in denen ein familiärer Notfall uns zwingt, die Arbeit stehen und liegen zu lassen. Solange Sie offen und ehrlich kommunizieren und das Fernbleiben nicht als Selbstverständlichkeit betrachten, sollten Sie nichts zu befürchten haben.

Betrifft der Notfall in der Familie Sie jedoch so, dass Sie Ihre Arbeit länger nicht ausüben können, sollten Sie die gesetzlichen Grundlagen kennen – und auch hier unbedingt offen mit Ihrem oder Ihrer Vorgesetzten darüber sprechen. Dadurch können Sie gemeinsam Lösungen erarbeiten und sorgen dafür, dass das gegenseitige Vertrauen nicht leidet.

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